Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei kämpfen für Ihr Recht. Wir sind Ihre kompetenten und vertrauenswürdigen Partner, die Sie durch sämtliche Instanzen des Arbeitsrechts begleiten.
Wir freuen uns darauf Sie kennen zu lernen und Ihnen individuelle rechtliche Lösungen zu bieten. Ob Kündigungsschutz, Aufhebungsvertrag, Abmahnung oder Arbeitsvertrag prüfen – unsere Leistungen im Bereich Anwalt für Arbeitsrecht sind breit gefächert.
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht stehe ich mit meinen Kollegen dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen. Das ist unser Ansporn.
Wir vertreten
Arbeitnehmer und Angestellte,
Arbeitgeber und Unternehmer,
Körperschaften und Verbände,
Vorstände und Geschäftsführer.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Rechtsanwalt Fiehl in Fürth & Nürnberg berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer rund um das Arbeitsrecht zu Kündigung, Lohn, Urlaub, Abmahnung, Arbeitsvertrag und Zeugnis. Für Millionen Menschen, Arbeitnehmer wie Arbeitgeber ist das Arbeitsrecht relevant. Wenn es im Arbeitsverhältnis zur Krise kommt und nicht bereits zu Beginn ein stabile rechtliche Grundlage gelegt wurde, kommt es darauf an die gesetzlichen Regelungen genau zu kennen und einen erfahrenen Anwalt an seiner Seite zu haben.
Wir haben Ihre wirtschaftlichen Interessen im Blick und agieren für Sie mit Erfahrung und Sachverstand.
In unseren Büros in Fürth und Nürnberg beraten und unterstützen wir Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts:
Abfindung
Abmahnung
Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Aufhebungsvertrag
Außerordentliche Kündigung
Befristung des Arbeitsvertrags
Betriebsbedingte Kündigung
Betriebsrat
Betriebsstilllegung, Betriebsschließung
Fristlose Kündigung
Geschäftsführer, Geschäftsführeranstellungsvertrag
Geschäftsführer – Kündigung
Kündigung wegen Krankheit
Kündigungsfristen
Kündigungsschutz
Kündigungsschutzklage
Leitender Angestellter
Personenbedingte Kündigung
Sozialauswahl
Sozialplan
Sperrzeit
Überstunden
Urlaub, Urlaubsanspruch, Urlaubsabgeltungsanspruch
Verdachtskündigung
Verhaltensbedingte Kündigung
Versetzung
Weihnachtsgeld
Weisungsrecht
Zeugnis
Rufen Sie uns unter 09113766300 an und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.
Häufige Fragen in einem Rechtstreit fassen wir hier kurz für Sie zusammen:
Wer zahlt die Gerichtskosten beim Arbeitsgericht?
Die Gerichtskosten, die sich nach dem Streitwert berechnen, werden nach der Quote des Obsiegens zum Unterliegen verteilt. Das bedeutet, dass die unterlegene Partei die Kosten des Rechtstreits in der Höhe trägt, in welcher sie den Rechtstreit verloren hat. Sollte es zu einer einvernehmlichen Einigung, einem Vergleich zwischen beiden Parteien, kommen, so fallen keine Gerichtskosten an. Beide Parteien müssen in diesem Fall keine gerichtlichen Gebühren zahlen.
Bei Verfahren in der ersten Instanz, zahlt die Partei den Anwalt, welche den Auftrag erteilt hat. Jede Partei zahlt Ihren Anwalt also selbst, unabhängig davon ob das Verfahren verloren oder gewonnen wird. In der zweiten Instanz, im sog. Berufungsverfahren, zahlt die Kosten des Verfahrens die unterliegende Partei, die den Prozess verloren hat. Dies sind dann die Gerichtskosten, ggf. Auslagen und die Anwaltskosten von beiden Parteien.
Prozesskostenhilfe
Vor dem Arbeitsgericht besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu erhalten. Die Ausfertigung und Einreichung des Antrags auf Prozesskostenhilfe erfolgt zusammen mit der Klageschrift. Eine lückenlose Erklärung der persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse ist zwingend zu erstellen. Das Arbeitsgericht prüft dann, ob die erforderliche finanzielle Bedürftigkeit für die Prozesskostenhilfe gegeben ist.
Rechtsschutzversicherung
Von Versicherungsgesellschaften werden auch Rechtsschutzversicherungen für das Arbeitsrecht angeboten.
Freie Wahl des eigenen Anwalts
Bei allen Rechtsschutzversicherungen gilt die freie Anwaltswahl. Dies ist gesetzlich verbindlich geregelt. Empfiehlt die Rechtsschutzversicherung einen Rechtsanwalt, sind Sie an diese Empfehlung nicht gebunden. Sie können immer den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Dies im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ausdrücklich geregelt.