Fiehl | Rechtsanwälte
Fachanwalt für Versicherungsrecht | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 


Rechtsanwalt | Pflegegrad | Pflegestufe | Sozialrecht | Pflegeversicherung

 

Die Einordnung nach der Pflegestufe ermöglicht es der Pflegeversicherung zu entscheiden, welche Leistungen dem Pflegebedürftigen zukommen. Für den Versicherten und seine Angehörigen ist dabei die oft entscheidende Frage, welche Kosten werden übernommen.


Gutachten | Bescheid | Widerspruch | Klage

 

Dabei gilt aber zunächst, dass ein tatsächlicher Pflegebedarf gemäß § 14 SGB XI (Sozialgesetzbuch XI) bestehen muss. Pflegebedürftigkeit besteht, wenn der Versicherte aufgrund einer Krankheit oder Behinderung bzw. Schwerbehinderung für mindestens sechs Monate die gewöhnlich wiederkehrenden Verrichtungen im Alltag - z. B. Waschen, Ernährung oder Ankleiden - nicht ohne Hilfe erledigen kann.

Verweigert der MDK bzw. die Pflegeversicherung die richtige Einstufung in den Pflegegrad sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen. Wir klären für Sie auch die Frage der Anwaltskosten, nämlich ob eine Rechtschutzversicherung die Kosten trägt, Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe/Beratungshilfe haben oder Sie die Kosten selbst tragen müssen.  

Pflegestufe 1 | erhebliche Pflegebedürftigkeit  

Die Dauer der Pflege beträgt mindestens 90 Minuten wöchentlich und man benötigt Hilfe bei mindestens einmal täglich bei zumindest zwei Verrichtungen im Rahmen der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität Unterstützung sowie mehrmals in der Woche eine Haushaltshilfe.  

Pflegestufe 2 | schwerpflegebedürftig  

Die Dauer der Pflege beträgt mindestens drei Stunden wöchentlich, zwei Stunden davon müssen auf die Grundpflege wie Waschen und Ankleiden fallen, und man benötigt Hilfe mindestens dreimal zu verschiedenen Tageszeiten im Rahmen der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität Unterstützung sowie mehrmals in der Woche eine Haushaltshilfe benötigt.  

Pflegestufe 3 | schwerstpflegebedürftig  

Die Dauer der Pflege beträgt mindestens fünf Stunden wöchentlich, vier Stunden davon müssen auf die Grundpflege wie Waschen und Ankleiden fallen und man benötigt im Rahmen der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität Unterstützung am Tag und in der Nacht, also rund um die Uhr, sowie mehrmals in der Woche eine Haushaltshilfe.  

Höherer Pflegebedarf | Härtefall  

Bei einem höheren Pflegebedarf könnte übrigens ein Härtefall vorliegen, bei dem der Pflegebedürftige höhere Pflegeleistungen beantragen kann.  

Pflegestufe 0 | eingeschränkte Alltagskompetenz  

Der Pflegebedürftige kann von seiner Pflegeversicherung Leistungen - z. B. ein Beratungsbesuch nach § 37 III SGB XI - verlangen, vgl. § 123 SGB XI. Das Erreichen der entsprechenden Pflegestufe ist auch Voraussetzung für den Erhalt des Landespflegegelds. 

Sollten Sie oder Ihre Angehörigen einen ablehnenden Bescheid erhalten haben, so zögern Sie nicht sondern kontaktieren Sie uns!

Nutzen Sie unser frei verfügbares Musterschreiben um Widerspruch bei der Pflegekasse einzulegen.

Musterbrief Pflegekasse
Widerspruch bei der Pflegekasse Pflegeversicherung
Widerspruch Pflegekasse.pdf (106.52KB)
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Rechtsanwalt Christian Fiehl, LL.M., Fachanwalt f. Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht

 
 
 
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