Fiehl | Rechtsanwälte
Fachanwalt für Versicherungsrecht | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Christian Fiehl, LL.M.

Als erfahrener Anwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht steht er Ihnen in allen Sparten des Versicherungsrechts als kompetenter und leidenschaftlicher Berater zur Seite. Wir sind für Sie da: Persönlich, nah und engagiert.


Versicherungsrecht | Berufsunfähigkeit | Brandversicherung | Sturmschaden | Wasserschaden 

Rechtsanwalt Christian Fiehl ist als Anwalt nicht nur im Bank- und Kapitalanlagerecht und im Immobilienrecht tätig, sondern er ist auch Fachanwalt für Versicherungsrecht hier in Fürth. Unsere Kanzlei unterstützt Verbraucher und Unternehmen bei der Klärung versicherungsrechtlicher Schadensfälle.   


Sozialversicherungsrecht | Recht der privaten Versicherung | Versicherungsvertragsgesetz

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht biete ich Ihnen umfassende und kompetente Beratung und Vertretung, wenn


  • Sie Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung geltend machen möchten
  • Sie Ansprüche aus einer Lebensversicherung geltend machen möchten
  • Sie Ansprüche aus einer Unfallversicherung geltend machen möchten
  • Sie Ansprüche aus einer Haftpflichtversicherung geltend machen möchten
  • Sie Ansprüche aus einer Privaten Krankenversicherung geltend machen möchten
  • Sie einen Versicherungsvertrag kündigen möchten oder eine Kündigung erfolgt ist


Der Kampf um Ihre Rechte aus einem Versicherungsvertrag beginnt nicht erst mit der Ablehnung der Leistungspflicht durch den Versicherer! Die erste und oft schwierigste Hürde ist oft bereits die Antragstellung bei der Versicherung um einen Schaden zu regulieren oder begehrte Leistungen, wie etwa eine Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten. 

Daher sollten Sie sich schon vor dem Erstkontakt nach dem Schadensereignis fachkundigen Rat vom Fachanwalt für Versicherungsrecht einholen um erste Stolpersteine zu vermeiden.


Versicherungsvertrag | Versicherungsbedingungen | Versicherungsschein | Leistungsanspruch


Häufig entsteht in diesen Bereichen des Versicherungsrechts Konfliktpotential zwischen Versicherung und Verbraucher:

  • das Transportversicherungs- und Speditionsversicherungsrecht

  • das Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeugversicherung, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Reisegepäckversicherung, Feuerversicherung, Einbruchdiebstahlversicherung und Bauwesenversicherung), bei der Fahrzeugversicherung handelt es sich um die „Kaskoversicherung“, soweit der Versicherungsnehmer Schäden an dem eigenen Fahrzeug absichert (für fremde Schäden siehe Haftpflichtversicherung).

  • das Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebensversicherung, Krankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung)

  • das Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung für die freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflichtversicherung, Bauwesenversicherung),

  • die Rechtsschutzversicherung

  • die Vertrauensschadenversicherung und Kreditversicherung. 

Gerne können Sie mich in allen Bereichen des Versicherungsrecht für eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung kontaktieren. Ich freue mich auf Ihren Anruf!







 
 
 
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