Psychische Erkrankungen wie beispielsweise eine Depression sind eine der Hauptursachen für Berufsunfähigkeit. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor existenziellen finanziellen Risiken, die durch den Ausfall Ihrer Arbeitskraft entstehen können. Sie sollten sich daher frühzeitig um einen Berufsunfähigkeitsschutz bemühen. Haben Sie bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung, dann sollten Sie sich vor Antragstellung bereits anwaltlich beraten lassen. Die ersten Fallstricke auf dem Weg zur BU-Rente als Versicherungsleistung liegen bereits bei Abschluss des Vertrages über die Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn die Erkrankung eingetreten ist und Sie nicht mehr dauerhaft arbeiten können, sollten Sie den Leistungsantrag nicht nachlässig oder unter Zeitdruck ausfüllen. Es empfiehlt sich bei der Antragstellung ärztliche Unterlagen und rechtliche Beratung parat zu haben.
Wenn Sie bereits eine psychische Vorerkrankung wie eine Depression haben, hängt der Versicherungsschutz von verschiedenen Faktoren ab. Je nach Schwere einer Depression kann ein Versicherungsunternehmen Sie uneingeschränkt versichern, einen Risikozuschlag verlangen (in Form eines höheren Beitrags), eine BU-Leistung für den Fall ausschließen, dass eine psychische Erkrankung der Grund für die Berufsunfähigkeit ist oder Ihren Antrag ganz ablehnen.
Bevor eine BU-Rente ausgezahlt wird, müssen Sie die Voraussetzungen des Versicherers erfüllen. Das kann bedeuten, ärztlich nachzuweisen, dass Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf für längere Zeit – z.B. für voraussichtlich 6 Monate – nicht mehr ausüben können.
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht ist Rechtsanwalt Christian Fiehl, LL.M., der richtige Ansprechpartner wenn es darum geht Ihre Rechte und Ansprüche durchzusetzen.