Fiehl | Rechtsanwälte
Fachanwalt für Versicherungsrecht | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 

Ihr Anwalt für Scheidungsrecht in Fürth | Scheidungsanwalt | Unterhalt | Trennung 

Rechtsanwalt Christian Fiehl, LL.M. ist Ihr persönlicher Ansprechpartner in Fragen rund um


-         Ehescheidung

-         Trennung

-         Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Elternunterhalt

Ihre Kanzlei für Scheidung und Familienrecht in Fürth | Nürnberg | Erlangen und Umgebung.

Scheidungsantrag | Unterlagen | Anlagen

Gem. § 1564 BGB kann eine Ehe durch richterlichen Beschluss geschieden werden. Voraussetzung hierfür ist, dass beim zuständigen Familiengericht ein entsprechender Scheidungsantrag gestellt wird.

Zuständiges Amtsgericht | Trennungsjahr | einvernehmliche oder streitige Scheidung

Zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags muss das Trennungsjahr bereits abgelaufen sein. Versöhnungsversuche schaden dem Ablauf des Trennungsjahres nicht.

In Scheidungssachen herrscht Anwaltszwang. Nur Anwälte können einen Scheidungsantrag stellen. Trotz vollständiger Unterlagen dürfen Sie als Privatperson keine Scheidung eigenmächtig einreichen. Der Rechtsanwalt benötigt für die Antragsstellung eine gültige Vollmacht.

1.      Anwaltliche Vollmacht für den Scheidungsantrag

2.      Falls vorhanden: Ehevertrag

3.      Kopie des Familienstammbuchs oder die Heiratsurkunde

4.      Kopie der Geburtsurkunde möglicher Kinder

5.      Personalausweis

6.      Falls Prozesskostenhilfe beantragt werden soll: Gehaltsbelege, Nachweise über Verbindlichkeiten und Mietvertrag 


 
 
 
E-Mail
Anruf
Infos