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Ihr Scheidungsanwalt | Ehescheidung | Scheidungsantrag 

Mayer | Rechtsanwälte  - Ihr Scheidungsanwalt in Fürth | Nürnberg | Erlangen


Die Scheidung einer Ehe muss nicht nervenaufreibend und belastend sein – wir arbeiten mit Ihnen daran, damit Sie gut durch diese schwierige Zeit kommen.

Scheidungsantrag | Trennungsjahr | Antrag durch Anwalt

Voraussetzung für einen erfolgreichen Scheidungsantrag ist der Ablauf des Trennungsjahres.

Der Scheidungsantrag kann nur von einem Rechtsanwalt eingereicht werden.

Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht und Verteilung des Hausrats sind zu klären.

Unterhalt | Sorgerecht | Umgangsrecht | Aufteilung des Hausrats

Die Scheidungskosten hängen insbesondere vom Einkommen und Vermögen der Eheleute ab.

 

Checkliste | To-Do | Trennungsjahr | Anwalt | Scheidungstermin

Trennungsjahr einhalten und Getrenntleben dokumentieren (Meldebestätigungen etc.)

Scheidungsantrag durch einen versierten Rechtsanwalt einreichen lassen

Persönlich beim gerichtlichen Scheidungstermin erscheinen 

Der erste Schritt zur erfolgreichen Scheidung ist die Trennung vom Ehegatten. Erst nach einem Jahr des Getrenntlebens können Sie den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen. Man spricht vom sogenannten „Trennungsjahr“. In Ausnahmefällen kann das Trennungsjahr verkürzt werden. Das ist z. B. bei einer Härtefallscheidung möglich, wenn etwa ein Partner gewalttätig gegenüber dem anderen ist. Die beste Lösung ist oft eine einvernehmliche Scheidung. Das Getrenntleben kann übrigens auch innerhalb einer Wohnung stattfinden. Wichtig ist die sogenannte „Trennung von Bett und Tisch“ – Sie dürfen keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen, sondern müssen Angelegenheiten wie Kochen, Waschen und insbesondere Finanzen jeweils selbst regeln.

Anwaltszwang | Keine Scheidung ohne Anwalt

Zuständig für die Scheidung ist das örtliche Familiengericht. 

Dort müssen Sie den Scheidungsantrag einreichen. Dafür sind folgende Unterlagen notwendig:

Checkliste | Unterlagen

Heiratskurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)

Geburtsurkunden von minderjährigen Kindern

ggf. Ehevertrag

ggf. notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung

Formulare für den Versorgungsausgleich

ggf. Formular für die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe

Vollmacht für den Rechtsanwalt

Kein gemeinsamer Anwalt aber nur ein Anwalt nötig!

Wer den Scheidungsantrag stellt, muss sich zwingend anwaltlich vertreten lassen. Der andere Ehepartner kann auf einen eigenen Anwalt verzichten. Das heißt aber nicht, dass Ihr Anwalt Sie beide vertreten kann. Wer im Scheidungsverfahren keinen eigenen Anwalt beauftragt, ist der Willkür des anderen Partners schutzlos ausgesetzt.

 

Vor Gericht müssen Sie persönlich erscheinen!

Hat Ihr Ex-Partner dem Scheidungsantrag zugestimmt, erhalten Sie eine Ladung zum gerichtlichen Scheidungstermin. Dort müssen Sie persönlich erscheinen! Eine reine Online-Scheidung, wie es viele Angebote suggerieren, ist nicht möglich. Aufgrund der Anwesenheitspflicht muss Ihr Arbeitgeber Sie für die Dauer des Termins von der Arbeit freistellen.

 

Folgende Unterlagen müssen Sie zu Ihrem Scheidungstermin mitbringen:

 

Gerichtliche Ladung: Meist finden am Eingang Personenkontrollen statt, wo Sie diese vorzeigen müssen.

Personalausweis

Heiratsurkunde im Original

Abstammungsurkunden minderjähriger Kinder im Original

Ehevertrag oder Trennungsvereinbarung im Original

Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert der Scheidungstermin nur etwa 20 bis 30 Minuten. Da die Anhörung nicht öffentlich ist, sind keine Zuschauer erlaubt. Nur Sie, Ihr Ex-Partner, die Anwälte, der Richter und ggf. ein Protokollant sind anwesend.


Scheidung ist nicht sofort rechtskräftig!

Am Ende des Scheidungstermins wird der Scheidungsbeschluss verlesen. Damit ist die Scheidung aber noch nicht rechtskräftig, das heißt wirksam. Rechtskraft tritt erst einen Monat nach Zustellung des Beschlusses ein. Wenn beide Parteien noch im Scheidungstermin im Amtsgericht den Verzicht auf Rechtsmittel gegen den Scheidungsbeschluss erklären, dann ist die Scheidung sofort rechtskräftig. 

Prozesskostenhilfe | Verfahrenskostenhilfe

Auch im Scheidungsverfahren gibt es die Möglichkeit staatliche Hilfe bei der Tragung der Verfahrenskosten zu erhalten. Hier nennt sich die Prozesskostenhilfe nun Verfahrenskostenhilfe. 


Verfahrenskostenhilfe Formular
Erklärung über die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse
PKH Prozesskostenhilfe Formular.pdf (1.69MB)
Verfahrenskostenhilfe Formular
Erklärung über die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse
PKH Prozesskostenhilfe Formular.pdf (1.69MB)
Vorlage Scheidungsantrag
unverbindliche Vorlage für die Begründung eines Scheidungsantrags
Antrag_auf_einversta__ndliche_Scheidung.RTF (68.79KB)
Vorlage Scheidungsantrag
unverbindliche Vorlage für die Begründung eines Scheidungsantrags
Antrag_auf_einversta__ndliche_Scheidung.RTF (68.79KB)
Unterlagen - Checkliste
Notwendige Anlagen die im Scheidungsverfahren vorgelegt werden müssen
Checkliste Scheidungsantrag.docx (11.87KB)
Unterlagen - Checkliste
Notwendige Anlagen die im Scheidungsverfahren vorgelegt werden müssen
Checkliste Scheidungsantrag.docx (11.87KB)
 
 
 
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