Fiehl | Rechtsanwälte
Fachanwalt für Versicherungsrecht | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 

Schiffeversenken: Insolvenz der MS Fürth - Totalverlust für Anleger

In einer neuerlichen Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 04.07.2016 konnte Rechtsanwalt Christian Fiehl LL.M. die vollständige Rückzahlung des eingesetzten Kapitals gegen die Anlageberaterin, eine ortsansässige Sparkasse, durchsetzen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, abzuwarten bleibt, ob die beklagte Bank Rechtsmittel einlegt.

Der Mandant der im Jahre 2007 eine Beteiligung an der MS Fürth Schiffseigentums GmbH & Co KG in Höhe von 20.000,00 Euro gezeichnet hatte, erhält somit sein Geld zu 100 % zurück. Der Kläger war durch die anlageberatende Bank nicht auf den Fluss von Provisionen in die Tasche der Sparkasse hingewiesen worden und es erfolgte keine ausreichende Aufklärung über die Risiken der Beteiligung. Nachdem zwischenzeitlich die Fondsgesellschaft in die Insolvenz gerutscht ist, werden die Anleger das eingesetzte Kapital wohl nicht zurückerhalten, es sei denn sie machen Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater geltend und wahren so Ihre Aussichten das eingesetzte Geld zurück zu erhalten.  

Anleger sollten dringend die absolute zehnjährige Verjährungsfrist im Auge behalten, diese läuft taggenau zehn Jahre nach der Zeichnung ab und kann die Durchsetzung der Ansprüche verhindern. 

Der klagende Anleger war seit Jahrzehnten Sparkassenkunde und hatte neben der streitgegenständlichen Beteiligung weitere Finanzprodukte bei seiner Hausbank erworben. Dabei vertraute er darauf, dass die Bank ihn nicht nur über anfallende Risiken sondern auch über Provisionen aufklären würde. Als schließlich in den Medien über die Insolvenz der „MS Fürth" berichtet wurde suchte er schließlich Rechtsanwalt Fiehl auf um sich durch diesen vertreten zu lassen. Außergerichtlich verweigerte die Sparkasse den vollständigen Ausgleich des Schadens und so musste der Anspruch nun klageweise durchgesetzt werden.

 Anleger sollten dringend die absolute zehnjährige Verjährungsfrist im Auge behalten, diese läuft taggenau zehn Jahre nach der Zeichnung ab und kann die Durchsetzung der Ansprüche verhindern. 

Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt Christian Fiehl für eine kostenfreie Erstberatung zur Verfügung.

 
 
 
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