Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt.
Öffentliches Verkehrsrecht | Privates Verkehrsrecht
Zum öffentlichen Verkehrsrecht zählen das Verkehrsverwaltungsrecht, etwa die Erteilung oder der Entzug der Fahrerlaubnis und das Verkehrsstraf- und –bußgeldrecht, etwa zum Beispiel Verwarngeld wegen Parkverstoß (z.B. Strafzettel wegen Falschparken).
Das private Verkehrsrecht lässt sich unterteilen in Verkehrsvertragsrecht, nämlich zum Beispiel Frachtvertrag oder Gewährleistungsrecht beim Autokauf und Verkehrshaftungsrecht im Falle eines Unfalls. Bei einem Verkehrsunfall spielen der Schadenersatz und verkehrsversicherungsrechtliche Vorschriften eine erhebliche Rolle. Daneben sind die versicherungsrechtlichen Vorschriften und der Inhalt des Vertrages der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung von erheblicher Bedeutung.
Eine weitere mögliche Unterteilung des Verkehrsrechts ist eine Einteilung in allgemeines Verkehrsrecht und besonderes Verkehrsrecht. In Anlehnung an die verschiedenen Verkehrsträger gliedert sich das besondere Verkehrsrecht in Schienenverkehrsrecht, Straßenverkehrsrecht, Luftfahrtrecht, Wasserverkehrsrecht und Seerecht.
Straßenverkehrsrecht | Haftungsrecht | Schadensersatz | Verkehrsunfall